Briefkopf

Vorstand

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. In das Vereinsregister werden nach § 64 BGB die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht eingetragen.

1. Der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus: 

- dem 1. Vorsitzenden - dem 1. Kassierer - dem 1. Geschäftsführer

Je 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.

2. Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:

- den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes - dem 2. Vorsitzenden - dem 2. Kassierer - dem Vertreter der Vereinsjugend - Den Fachwarten - dem Pressewart

Der erweiterte Vorstand kann sich bei Bedarf um weitere Personen ergänzen.